Law Lounge

Oktober 22, 2006

Mehrwertsteuer und versteckte Preiserhöhungen

Gespeichert unter: Recht und Alltag — lawlounge @ 5:06

Nun wird sie kommen die Mehrwertsteuererhöhung: zum 1. Januar 2007 werden die Verbraucher statt mit bislang 16% nun mit 19% Umsatzsteuer „belastet“. Ausgenommen davon sind die unter § 12 Absatz 2 UStG fallenden Waren und Leistungen, für die die Umsatzsteuer bei 7% verbleibt. Das Bundesministerium für Finanzen hat diese viel kritiserte Steuermaßnahme in seinem BMF-Schreiben vom 11. August 2006 erläutert.

Folge der Steuererhöhung im Vorfeld ist dabei, dass Unternehmen und Anbieter schon jetzt versuchen, diese durch versteckte Preiserhöhungen weiterzugeben. Dies äußert sich beispielsweise folgendermaßen:

Der Inhalt von Verpackungen wird fast unbemerkt reduziert, zum Teil bleiben die Verpackungen dieselben, zum Teil werden absichtlich neue Verpackungen verwendet. So sind in bestimmten Getränkeverpackungen nun nicht mehr wie gewohnt 500ml, sondern lediglich 435ml – der Preis bleibt natürlich gleich. Auch Taschentücher-Packungen beinhalten jetzt nicht mehr zehn Tücher, sondern nur noch neun.Dies bedeutet oftmals eine Preiserhöhung von mehr als 10%.

Wie wirtschaftlich sinnvoll die „Mehrwertsteuererhöhung“ also im Endeffekt sein wird, ist fraglich. Es bleibt abzuwarten, wie die Verbraucher, die schon jetzt von den vorzeitigen Preiserhöhungen abgeschreckt sind und wohl noch schlechte Erinnerung an den Zeitraum der Euro-Einführung haben, reagieren werden.

Weitere Beispiele und Informationen für versteckte Preiserhöhungen finden sich auf den Webseiten der Verbraucherzentralen sowie auf www.stern.de.

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