Law Lounge

Oktober 24, 2006

Make-Up-Verbot im Flugzeug

Gespeichert unter: Pflichtwahlpraktikum Washington DC — lawlounge @ 1:40

Die Sicherheitskontrollen und Sicherheitsmaßnahmen an amerikanischen Flughäfen haben sich seit den Vorfällen in London verschärft. Aus Sicht einer Frau nicht immer einfach…

Vor dem Betreten des Sicherheitsbereichs am Sicherheitscheck gehören das Ablegen von Schuhen, Gürteln und Kleingeld schon lange zum Alltag. Anläßlich der versuchten Terroranschläge auf Transatlantikflüge durfte man ab August dann auch keine Flüssigkeiten oder ähnlichen Substanzen mehr im Handgepäck mitführen: flüssiges Make-Up, Handcreme und viele sonstige zum essentiellen Inhalt einer Handtasche gehörenden Utensilien sowie Medikamente (mit Ausnahme derer, auf denen explizit der Name des Reisenden vermerkt war) waren verboten. Vielen Frauen wissen, was der Verzicht auf Kosmetika etc. bedeutet, wenn man den ganzen Tag im Flugzeug unterwegs ist.

Zum 28. September 2006 wurden die Beschränkungen wieder etwas gelockert: alle Flüssigkeiten bis zu 3 Unzen darf man nun wieder im Handgepäck mitführen, solange alle Artikel in eine soundso große durchsichtige Plastiktüte passen. Einziges Manko: entsprechende Plastiktüten waren zum Zeitpunkt meiner Flugreisen – Mitte und Ende September – an den Flughäfen nicht mehr vorrätig. Kulanterweise durfte ich die entsprechenden Kosmetika in einem der typischen Plastikwannen durch den Scanner laufen lassen.

Die aktuellen Sicherheitsbestimmungen finden sich auf den Webseiten der jeweiligen Flughäfen oder der Transportation Security Administration.

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