Der deutsche Bundestag wird heute über einen Gesetzesentwurf über die Einführung von strafrechtlichen Sanktionen gegen Stalker beschließen. So berichtet heute die Tagesschau.
Zwar gab es zu dieser Thematik bereits Regelungen in Gewaltschutzgesetz und Strafgesetzbuch, jedoch wurde – wie auch in der Begründung des Gesetzesentwurfs erwähnt- die Relevanz der Nachstellungen und ihrer teilweise gravierenden Auswirkungen auf das Opfer von Polizei und Gerichten unterschätzt. Dies liegt wohl u.a auch daran, dass das „Nachstellen“ eine Gesamtheit von Tathandlungen umfasst, die einzeln gesehen strafrechtlich schwer fassbar waren. Der neue § 238 StGB soll nun möglichst frühzeitig ein Einschreiten der Strafverfolgungsvoraussetzungen zum Schutze des Opfers gewährleisten.

