Der deutsche Bundestag wird heute über einen Gesetzesentwurf über die Einführung von strafrechtlichen Sanktionen gegen Stalker beschließen. So berichtet heute die Tagesschau.
Zwar gab es zu dieser Thematik bereits Regelungen in Gewaltschutzgesetz und Strafgesetzbuch, jedoch wurde – wie auch in der Begründung des Gesetzesentwurfs erwähnt- die Relevanz der Nachstellungen und ihrer teilweise gravierenden Auswirkungen auf das Opfer von Polizei und Gerichten unterschätzt. Dies liegt wohl u.a auch daran, dass das „Nachstellen“ eine Gesamtheit von Tathandlungen umfasst, die einzeln gesehen strafrechtlich schwer fassbar waren. Der neue § 238 StGB soll nun möglichst frühzeitig ein Einschreiten der Strafverfolgungsvoraussetzungen zum Schutze des Opfers gewährleisten.


Danke fuer den Link auf das PDF.
Sind die solche Medien bessere Quellen als das BMJ, wenn’s um die Einschaetzung geht?
Gestern: http://www.bmj.de/enid/98390eb6940dac35bf23887ed8b33ad9,728331707265737365617274696b656c5f6964092d0932363139093a096d795f79656172092d0932303036093a096d795f6d6f6e7468092d093131093a095f7472636964092d0932363139/Presse/Pressemitteilungen_58.html
Kommentar von ck — Dezember 1, 2006 @ 7:18
Danke auch für den Link. Den hatte ich gestern nachmittag noch nicht. Habe in den Nachrichten (Tagesschau) davon gehört und schnell etwas dazu verfasst.
Die Links zu den Medienseiten geben leider nicht so viel her wie sie sollten. Allerdings wurde auf der Website der Tagesschau gestern abend noch ein etwas ausführlicherer Bericht eingestellt, der auch etwas zu verfassungsrechtlichen Bedenken der Opposition erwähnt. Den Link habe ich statt des alten beim Link Tagesschau gesetzt.
Kommentar von lawlounge — Dezember 1, 2006 @ 8:45